Redaktion (rd): „Du kannst heulen so viel du willst, die Bilder bleiben drin!!“ |
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...so ähnlich kommentierte ein mittlerweile gesperrter 15-jähriger Pafnet-User die Bitte seiner Ex-Freundin, er möge die Fotos, die sie in Unterwäsche zeigen, aus seinem Fotoalbum entfernen...
Der Fall wurde den Pafnet-Admins vor einigen Wochen gemeldet.
Der junge Mann hatte, anscheinend aus Wut darüber das ihn seine 13-jährige Freundin verlassen hatte, Wäschefotos von ihr in seinem Fotoalbum eingestellt und mit deftigen Worten wie „Seht meine Ex, die Schl***e, halbnackt ...“ beworben. Die Bilder hatte sie ihm, in harmonischeren Zeiten, wohl als eine Art „Liebesbeweis“ geschickt.
Natürlich wurden die Bilder vom Pafnet-Team gelöscht, doch wie sieht das Ganze eigentlich rechtlich aus? Wer darf bestimmen welche Bilder wo eingestellt werden? Ist eine Veröffentlichung auch in einem nur für Freunde sichtbaren Fotoalbum gegeben? Welche Konsequenzen kann das Ganze haben?
Antworten auf diese Fragen suchte die Pafnet-Redakteurin Verena im folgenden Video-Beitrag:
Das Video ist ein Ausschnitt aus der „Pafnet-Das Magazin“-Sendung vom 06. Juni.
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