Jetzt im AppStore:
Die pafnet.tv-App für iPhone und iPod

Videos Berichte Polizei
Pressemitteilung (pn):
Der Tipp Ihrer Polizei für den Monat Dezember

Auch wenn sich der Winter in diesem Jahr Zeit lässt. Er wird kommen, verbunden mit widrigen Straßen - und Witterungsverhältnissen...

Deshalb Kraftfahrer aufgepasst!

Eine Neuregelung der StVO von 2006 fordert, die Ausrüstung bei Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen. Unter Winterausrüstung versteht man insbesondere eine geeignete Bereifung (wintertauglich Reifen) und Frostschutz in der Scheibenwaschanlage.

In der Praxis heißt das, dass Sie auch im Winter mit Sommerreifen fahren dürfen. Kommt es jedoch aufgrund von Niederschlägen oder niedrigen Temperaturen zu rutschigen oder glatten Fahrbahnen, dürfen Sie nicht fahren.

Wer dagegen verstößt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 €.
Kommt es zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Hängenbleiben an einer Steigung, ist ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg fällig.

Die Vorschrift ist aber so allgemein gehalten, dass auch sonstige Ausrüstungsmängel im Hinblick auf die Witterung erfasst sind (z.B. Leistungsabfall einer bereits mangelhaften Autobatterie bei entsprechender Kälte beeinflusst nach kurzem Halt eine Weiterfahrt oder das „Einfrieren von Dieselkraftstoff“ ohne entsprechende vorbeugende Maßnahmen. Mangelhafte Scheibenwischerblätter bzw. eine schwache Scheibenwischerleistung fallen ebenfalls darunter.

Zu beachten ist auch, dass die Scheiben rundum von Schnee, Eis und Reif befreit werden. Das Dach ist von Schnee zu befreien, da sich bei einem möglichen Bremsmanöver im erwärmten Fahrzeug der Schnee löst und als Dachlawine über die Frontscheibe ausbreitet und so dem Fahrer die Sicht nimmt.
Wird die Sicht beeinträchtigt, ist ebenfalls ein Verwarnungsgeld fällig.

Das selbe gilt für verdecke oder verschmutzte Beleuchtungseinrichtungen. Hier ist ein Verwarnungsgeld von 10 € fällig, das sich bei einer Gefährdung auf 15 € und bei einem Verkehrsunfall auf 35 € erhöht.

Viel schwerer wiegt jedoch die Schadensregulierung im Versicherungsfall. Hier kann es zu empfindlichen finanziellen Einbußen kommen, wenn die Ausrüstungsvorschriften nicht erfüllt wurden.

Details
Kategorie:Polizeimeldungen
Eingetragen am:03.12.2008 14:21
Quelle:Polizeiinspektion Dachau

Hinweis: Die pafnet.tv-Mitarbeiter schalten Berichte lediglich frei. Die Berichte spiegeln nicht die Meinung des pafnet.de-Teams wieder. Für den Inhalt ist ausschließlich der jeweilige Autor selbst verantwortlich ohne Anspruch auf Richtigkeit & Objektivität.
Weitere Artikel aus der Rubrik Polizeimeldungen:
06.11.2017
Erfolgreiche Geiselbefreiung im Landratsamt Pfaffenhofen
28.05.2014
Pfaffenhofen: 27-jähriger Mann vermisst - Polizei bittet um Mithilfe
18.02.2014
Mord an 12-jähriger Schülerin - Soko Franziska ermittelt weiter - Foto des vom Beschuldigten benutzten Pkw
13.09.2013
Tötungsdelikt an 33-jährigem Ingolstädter - Lichtbildveröffentlichung - Ermittlungsgruppe bittet um Hinweise
10.09.2013
Toter in einer Grünfläche vor Ingolstädter Wohnanlage aufgefunden
05.09.2013
Sicher zur Schule – sicher nach Hause!
03.09.2013
Tötungsdelikt im Ingolstädter Westviertel - Tatverdächtiger festgenommen, Motiv unklar
19.08.2013
Geiselnahme im Ingolstädter Rathaus
19.07.2013
Getränkemarktleiter mit Messerstichen getötet - Festnahme eines dringend Tatverdächtigen
15.07.2013
Pfaffenhofen: Getränkemarktleiter getötet - PI Ingolstadt geht von Gewaltverbrechen aus - EG Radlhöfe gebildet
13.01.2013
Fischerhütte ausgebrannt – 300.000 Euro Sachschaden


© 2011 PN Medien GmbH | 03.04.2026 18:11:00 | Impressum