Pressemitteilung (pn): Der Tipp Ihrer Polizei für den Monat Dezember |
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Auch wenn sich der Winter in diesem Jahr Zeit lässt. Er wird kommen, verbunden mit widrigen Straßen - und Witterungsverhältnissen...
Deshalb Kraftfahrer aufgepasst!
Eine Neuregelung der StVO von 2006 fordert, die Ausrüstung bei Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen. Unter Winterausrüstung versteht man insbesondere eine geeignete Bereifung (wintertauglich Reifen) und Frostschutz in der Scheibenwaschanlage.
In der Praxis heißt das, dass Sie auch im Winter mit Sommerreifen fahren dürfen. Kommt es jedoch aufgrund von Niederschlägen oder niedrigen Temperaturen zu rutschigen oder glatten Fahrbahnen, dürfen Sie nicht fahren.
Wer dagegen verstößt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 €.
Kommt es zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Hängenbleiben an einer Steigung, ist ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg fällig.
Die Vorschrift ist aber so allgemein gehalten, dass auch sonstige Ausrüstungsmängel im Hinblick auf die Witterung erfasst sind (z.B. Leistungsabfall einer bereits mangelhaften Autobatterie bei entsprechender Kälte beeinflusst nach kurzem Halt eine Weiterfahrt oder das „Einfrieren von Dieselkraftstoff“ ohne entsprechende vorbeugende Maßnahmen. Mangelhafte Scheibenwischerblätter bzw. eine schwache Scheibenwischerleistung fallen ebenfalls darunter.
Zu beachten ist auch, dass die Scheiben rundum von Schnee, Eis und Reif befreit werden. Das Dach ist von Schnee zu befreien, da sich bei einem möglichen Bremsmanöver im erwärmten Fahrzeug der Schnee löst und als Dachlawine über die Frontscheibe ausbreitet und so dem Fahrer die Sicht nimmt.
Wird die Sicht beeinträchtigt, ist ebenfalls ein Verwarnungsgeld fällig.
Das selbe gilt für verdecke oder verschmutzte Beleuchtungseinrichtungen. Hier ist ein Verwarnungsgeld von 10 € fällig, das sich bei einer Gefährdung auf 15 € und bei einem Verkehrsunfall auf 35 € erhöht.
Viel schwerer wiegt jedoch die Schadensregulierung im Versicherungsfall. Hier kann es zu empfindlichen finanziellen Einbußen kommen, wenn die Ausrüstungsvorschriften nicht erfüllt wurden.
| Details | |
| Kategorie: | Polizeimeldungen |
| Eingetragen am: | 03.12.2008 14:21 | | Quelle: | Polizeiinspektion Dachau |
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