Pressemitteilung (pn): Ambrosia und Riesenbärenklau können großen Schaden anrichten |
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Das Landratsamt Pfaffenhofen bittet alle Gartenbesitzer, ihren Garten aufmerksam zu prüfen, ob Ambrosia vorhanden ist. Die Ambrosia oder „Beifußblättriges Traubenkraut“ beginnt Anfang Juli mit der Blüte....
Unmittelbar danach kommt es bei dieser Pflanze zur Pollenausschüttung. „Durch ihr hohes allergenes Potential ist diese Pflanze sowohl für Allergiker als auch gesunde Menschen gefährlich“, so Andreas Kastner, der Kreisfachberater für Gartenkultur und Landschaftspflege. Vor allem während der Blütezeit der Ambrosia von Juli bis Oktober könnten Symptome wie juckende Augen, allergischer Schnupfen, Husten, Atemlosigkeit und Asthmaanfälle auftreten.

Am ehesten ist die Ambrosia durch Ausreißen der gesamten Pflanze zu bekämpfen. Kastner: „Sind die Blütenstände sichtbar, ist es ratsam vor dem Roden der Pflanze einen Plastiksack überzustülpen und die Pflanze samt ihrem Wurzelstock auszureißen und zu entsorgen. Die Entsorgung sollte auf jeden Fall über die Restmülltonne erfolgen.“ Es wird dringend empfohlen, bei der Rodung während der Blüte einen Mundschutz (Feinstaubmaske mindestens FFP2 oder höher) zu tragen. Handschuhe und eine dicht sitzende Schutzbrille schützen zusätzlich vor Kontaktallergien.
Das Landratsamt Pfaffenhofen bittet die Bevölkerung, Standorte zu melden. Ansprechpartner ist beim Landratsamt Pfaffenhofen Andreas Kastner (Tel. 08441 27-315, Fax 08441 80087-315, E-Mail: andreas.kastner@landratsamt-paf.de).Bei Fragen zur gesundheitlichen Problematik steht Ihnen das Gesundheitsamt Pfaffenhofen, unter Tel. 08441 79-1960 zur Verfügung.
Eine andere invasive und sehr widerstandsfähige Pflanze ist der Riesenbärenklau, dessen Pflanzensaft phytotoxisch ist. „Das bedeutet, dass es zu Verbrennungserscheinungen oder Hautrötungen kommen kann, wenn mit dem Saft benetzte Haut mit Sonnenlicht in Berührung kommt“, so Andreas Kastner. Wer diese Pflanze im Garten hat, kann sie meist nur durch Ausstechen mit einem Spaten entfernen und sollte dabei den Körper und das Gesicht vor dem Kontakt mit dem Pflanzensaft schützen. Empfehlenswert ist das Tragen eines Schutzanzuges mit Handschuhen und einer Schutzbrille sowie die Arbeiten an bewölkten Tagen oder in den Abendstunden auszuführen. Die Pflanzen sollten vor der Blüte entfernt oder zumindest deren Blütenstände abgeschnitten werden. Die Pflanzen blühen nach dem Schnitt meist schnell wieder nach, die Samen reifen sogar an abgeschnittenen Samenständen aus. Die Samen behalten teilweise über mehrere Jahre ihre Keimfähigkeit, weshalb sie nicht in den Kompost gelangen dürfen.
Diese Gewächse und auch viele andere Neophyten, z.B. die Goldrute oder das Springkraut, verdrängen unsere heimische Pflanzenwelt und zerstören so den Lebensraum für viele Tierarten zerstören. Kastner: „Die Entfernung und Meldung von Beständen dieser Pflanzen ist ein aktiver Beitrag, unsere Umwelt zu schützen.“
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