Pressemitteilung (pn): Ingolstadt: Leistungen für Bildung und Teilhabe |
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Seit Beginn dieses Jahres können Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten....
Beispielsweise übernehmen Jobcenter oder Sozialamt die Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten – und zwar nicht nur eine Pauschale, sondern die tatsächlich anfallenden Kosten. Außerdem gibt es pro Jahr insgesamt hundert Euro für Schulbedarf und gegebenenfalls werden auch die Kosten für die Schülerbeförderung übernommen.
Bis zum 18. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler eine monatliche Förderung von zehn Euro für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote erhalten. Auch die Finanzierung von Nachhilfeunterricht oder ein Zuschuss zum Mittagessen an Schulen und Kindertageseinrichtungen sind auf Antrag möglich.
Das Jobcenter Ingolstadt hat bereits alle Familien, die Arbeitslosengeld II erhalten, eigens angeschrieben und auf die bestehenden Möglichkeiten hingewiesen. Aus dem Bereich der Familienkasse erhielten die Familien zentral aus Nürnberg Informationsmaterial. In den kommenden Tagen werden auch die Wohngeldempfänger schriftlich über die Leistungen informiert.
Wichtig für die Betroffenen: Für die rückwirkende Beantragung von Leistungen ab Januar 2011 müssen die Anträge bis spätestens 30. April gestellt werden.
Die Anträge können von den Beziehern von ALG II beim Jobcenter Ingolstadt, von den Beziehern von Wohngeld oder Kinderzuschlag beim Amt für Soziales gestellt werden. Bis zum 31. Mai nimmt vorübergehend auch die Familienkasse Anträge entgegen.
Die Anträge erhalten die Bürgerinnen und Bürger im Sozialen Rathaus, Adolf-Kolping-Straße 10, beim Jobcenter Ingolstadt und beim Amt für Soziales sowie in der Wohngeldstelle (Neues Rathaus, 5. Stock). Dort gibt es auch Faltblätter, in denen die Leistungen näher erläutert sind.
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