Pressemitteilung (pn): 100.000 Euro für Breitbandausbau in Hohenwart |
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Die Regierung von Oberbayern hat im Rahmen des Breitbandförderprogramms der Bayerischen Staatsregierung einen weiteren Förderbescheid für den Breitbandausbau im ländlichen Raum erlassen...
Der Markt Hohenwart im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm erhält für den Ausbau von Kabelverzweigern mit Richtfunk- und Glasfaserzuführung durch die Firma p2-systems einen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 174.700 Euro. „Damit ist ein weiterer Schritt getan, um die Kommunen schnell und flächendeckend beim Zugang zum schnellen Internet im ländlichen Raum zu unterstützen und ihnen so beim Standortwettbewerb neue Chancen zu eröffnen“, freut sich Regierungspräsident Christoph Hillenbrand.
Bayerns Wirtschaftsstaatssekretärin und Vorsitzende des Staatssekretärausschusses ‚Ländlicher Raum in Bayern’ Katja Hessel: „Das Projekt in Hohenwart unterstreicht einmal mehr den großen Erfolg unseres Breitbandförderprogramms. Mittlerweile haben 548 bayerische Gemeinden einen Förderbescheid für Investitionen in schnelles Internet erhalten. 79 Förderprojekte sind bereits umgesetzt und bieten Bürgern und Unternehmen den dringend benötigten Internetzugang, gerade in den ländlichen Regionen. Zudem konnten 962 Gemeinden einen Zuschuss für Machbarkeitsstudien und Planungen erhalten. Mit jedem neuen Förderbescheid kommen wir unserem Ziel einer lückenlosen Breitbandversorgung in der Fläche ein Stück näher.“
Stand des Breitbandausbaus in Oberbayern: Mit dem aktuellen Förderbescheid haben nun insgesamt 108 Kommunen eine Förderung für die Breitbanderschließung erhalten, die sich sowohl auf funk- als auch auf kabelbasierten Lösungen stützt. Es geht dabei um ein Investitionsvolumen von 16 Millionen Euro. Die Regierung von Oberbayern hat hierfür bisher rund 8,1 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt. Die Bayerische Staatsregierung hatte im Juli 2008 die Breitbandinitiative gestartet.
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| Kategorie: | Lokales - Hohenwart |
| Eingetragen am: | 10.11.2010 11:17 | | Quelle: | Regierung von Oberbayern |
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